Stadthaus mit drei Schlafzimmern zum Verkauf in der Gemeinde Peyia, Bezirk Paphos. Das Haus liegt in einem der begehrtesten Wohn- und Erholungsgebiete von Paphos. Es liegt nur eine kurze Autofahrt vom berühmten Coral Bay Beach und der Coral Bay Promenade entfernt und bietet eine Vielzahl von Unterhaltungs- und Annehmlichkeiten. In der Nähe befinden sich notwendige Infrastruktureinrichtungen wie Supermärkte, Bäckereien, Geschäfte, Cafés, Apotheken, Banken usw. Darüber hinaus sind die Stadt Paphos und das Akamas-Naturschutzgebiet aufgrund der günstigen Lage in nur 15 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Das Haus wurde 2002 erbaut und ist Teil einer Anlage im südlichen Teil der Anlage. Das Haus besteht aus einer offenen Wohnküche, drei Schlafzimmern, einem Badezimmer mit WC, Gäste-WC, überdachten und offenen Veranden.
Die Innenfläche des Hauses beträgt 138 qm, die Fläche der überdachten Veranda beträgt 9 qm, die offene Fläche beträgt 11 qm.
Übertragungsart: Abtretung des Kaufvertrages
Der Immobiliengegenstand wird im Rahmen eines Abtretungsvertrags verkauft, wonach alle gesetzlichen Rechte des Verkäufers auf den neuen Käufer übertragen werden. Wir bitten Sie, uns über das Fehlen einer Eigentumsurkunde für die Immobilie zu informieren. Der Verkäufer kann deren Ausstellung nicht garantieren. Bei Immobilienerwerben im Rahmen von Hypothekendarlehen empfiehlt es sich, vorab eine unabhängige Beratung einzuholen, da Banken solche Vermögenswerte in der Regel nicht als Sicherheit für die Aufnahme eines Darlehens akzeptieren.
Bezüglich der Immobilie liegen keine Informationen über aufgelaufene Zahlungen aus dem ursprünglichen Kaufvertrag und/oder die Verpflichtung des Bauträgers vor, das Gebäude auf der Grundlage genehmigter Zeichnungen und/oder Genehmigungen zu errichten, was eine Voraussetzung für die Ausstellung einer gesonderten Eigentumsurkunde ist. Der Verkäufer kann nicht garantieren, dass für die betreffende Immobilie eine Eigentumsurkunde ausgestellt wird und/oder ausgestellt werden Verkäufer kann die Zahlung etwaiger zusätzlicher Beträge, die dem Verkäufer der betreffenden Immobilie gemäß dem ursprünglichen Kaufvertrag geschuldet werden könnten, nicht garantieren.