Dieses erstaunliche Grundstück in erster Meereslinie wurde von der Gemeindeverwaltung als Touristenzone empfohlen, was bedeutet, dass es sich ideal für Hotels oder andere Investitionsprojekte in unmittelbarer Nähe zum Strand eignet. Das Grundstück an der Strandpromenade befindet sich in staatlichem Besitz und fällt in die Schutzzone. Daher kann davor kein Grundstück gebaut werden und der weitere Vorteil besteht darin, dass kein Prozentsatz des 30.340 m² großen Grundstücks als Schutzzone abgeschafft wird. Für die Entwicklung kann ab heute ein Antrag gestellt werden.