
25 323 €
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Ungarn. Rezi. Haus mit Grundstück. 25.323 € Suche: 77613 Baujahr: 1965 Grundstücksfläche: 3.340 m² Schlafzimmer: 1 Anzahl der Etagen: 2 Das in der Anzeige gezeigte kleine Haus mit Keller befindet sich in der Gartenbau- und Landwirtschaftszone Mk1. Die Grundstücksfläche inklusive Weinberg beträgt 937 m². In der Zone Mk1 sind Nebengebäude nur auf Grundstücken erlaubt, auf denen mindestens 80 % der Fläche für den Weinbau genutzt werden. Das Gebäude darf ausschließlich für den Weinanbau, die Traubenverarbeitung, die Weinlagerung oder den Weintourismus genutzt werden und darf nicht als Wohn- oder Gästeunterkunft dienen. Die maximale Baufläche beträgt 3 % der Grundstücksfläche, die Fläche des oberirdischen Gebäudes darf 120 m² nicht überschreiten. Keller sind zulässig, die gesamte unterirdische Bebauung darf jedoch 5 % der Grundstücksfläche und maximal 200 m² nicht überschreiten. Die Gebäudehöhe darf 4 Meter nicht überschreiten. Die Bebauung ist nur auf Grundstücken von mindestens 2.700 m² und einer Mindestbreite von 16 Metern innerhalb der Bebauungszone zulässig. Das Gebäude darf nicht näher als 6 Meter von der straßenseitigen Grundstücksgrenze entfernt sein. Wohnwagen und Wohncontainer sind in dieser Zone verboten. Darüber hinaus ist im Immobilienpreis das in der Anzeige gezeigte gemähte Grundstück enthalten. Dieses Grundstück ist in die Zone Mk2 eingeteilt und hat eine Fläche von ca. 2.400 m². In der Gartenbau- und Landwirtschaftszone Mk2 dürfen Nebengebäude auch nur auf Grundstücken errichtet werden, auf denen mindestens 80 % der Fläche für den Weinbau genutzt werden. Das Gebäude darf ausschließlich für den Weinanbau, die Traubenverarbeitung, die Weinlagerung oder den Weintourismus genutzt werden; Eine Wohnnutzung oder die Unterbringung von Gästen ist jedoch nicht gestattet. Die maximale Gebäudefläche beträgt 3 % der Grundstücksfläche, die maximale Fläche eines oberirdischen Gebäudes beträgt 150 m². Auch der Bau eines unterirdischen oder erdbedeckten Kellers ist zulässig, jedoch darf die gesamte unterirdische Fläche 200 m² bzw. 5 % der Grundstücksfläche nicht überschreiten. Bebaut werden darf nur auf Grundstücken von mindestens 2.000 m² und einer Mindestbreite von 13 Metern innerhalb derGebäude darf nicht näher als 6 Meter von der Grundstücksgrenze neben einer öffentlichen oder privaten Straße liegen und seine Höhe darf 4 Meter nicht überschreiten. Auch das Abstellen von Wohnwagen und Wohncontainern ist in dieser Zone verboten. Die Installation traditioneller Zäune ist in dieser Zone verboten. Die Anbaufläche kann mit Rebstützen oder einheimischer Vegetation markiert werden. Bei tatsächlichen Schäden durch Wildtiere ist die Installation von Schutznetzen mit Vegetation zulässig. Die natürliche Topographie des Gebiets sowie die traditionellen Steinterrassen und Stützmauern des Weinbaus müssen erhalten bleiben. Bestehende Stützmauern können repariert und neue gebaut werden. Wenn die durchschnittliche Neigung des Geländes jedoch mehr als 10 % beträgt, darf ihre Höhe 2 Meter nicht überschreiten, bei geringerer Neigung 1 Meter. Die Errichtung eines landwirtschaftlichen Zentrums auf dem Grundstück ist in dieser Zone nicht gestattet. Versorgungseinrichtungen Wasseranschluss Stromanschluss Objektdetails Zusätzlicher Parkplatz Wir verkaufen Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Wir haben eine Auswahl an Wohnungen und Häusern für verschiedene Budgets, darunter auch Gewerbeimmobilien.